Baubegleitend prüfen heißt, dass die Prüferin oder der Prüfer während der Bauzeit in Abschnitten hinzukommt statt einmal am Ende. Jeder Abschnitt schließt eine Phase oder ein Vergabepaket ab; der letzte Abschnitt führt zusammen. Es ist kein anderer Prüfungsmaßstab — es ist dieselbe Arbeit, nur dort ausgeführt, wo die Nachweise noch vorhanden sind.
Eine Metrolinie läuft acht bis fünfzehn Jahre. Wartet man bis zur Fertigstellung, sind die Belege der ersten Jahre verblasst, die Unterzeichnenden versetzt, Nachunternehmen liquidiert. Die Prüferin oder der Prüfer findet keine Nachweise — und ohne Nachweise gibt es kein Urteil.
Die Bewehrung vor dem Betonieren, der Tunnelausbau vor der Innenschale — beides lässt sich genau einmal sehen, im Augenblick der Ausführung. Danach kann niemand mehr nachmessen, so sehr er es auch wollte. Wer später hinzukommt, hat nur noch die Akte.
Eine Kostenposition ohne Entscheidung der zuständigen Stelle lässt sich heilen, wenn sie im Entstehungsjahr auffällt. Sieben Jahre später ist die damals zuständige Person im Ruhestand, und die Nachfolge unterschreibt nichts, was sie nicht selbst begleitet hat.
Ein Vorhaben über mehrere Billionen VND umfasst Zehntausende Belege. Wirft man sie alle in eine einzige Schlussprüfung, vergehen allein für das Ordnen Monate, bevor überhaupt geprüft wird. Nach Phasen aufgeteilt bleibt jeder Abschnitt handhabbar, und spätere Abschnitte bauen auf früheren auf.
Das ist der größte Nutzen. Baubegleitende Prüfung dient nicht nur dem Aufdecken; sie soll dem Vorhabenträger ermöglichen, die Art der Unterlagenerstellung schon beim nächsten Vergabepaket zu ändern. Ein Hinweis im zweiten Jahr spart Monate im zehnten.
| Prüfung nach Fertigstellung | Baubegleitende Prüfung | |
|---|---|---|
| Zeitpunkt des Beginns | Nach Fertigstellung der Anlagen | Ab der Bauphase, in Abschnitten |
| Aufteilung der Arbeit | Ein Durchgang über das gesamte Vorhaben | Mehrere Abschnitte nach Phase oder Vergabepaket, mit zusammenführendem Schlussabschnitt |
| Prüfungsnachweise | Nur Unterlagen; verdeckte Leistungen nicht prüfbar | Unmittelbare Inaugenscheinnahme vor dem Verdecken sowie Bestandsaufnahmen vor Ort |
| Wenn ein Fehler auffällt | Meist zu spät, um die Unterlagen noch zu vervollständigen | Es bleibt Zeit, ihn zu heilen oder eine Entscheidung einzuholen |
| Dauer der Schlussabrechnung | Lang, weil Unterlagen aus Vorjahren rekonstruiert werden müssen | Kürzer, weil das meiste bereits geprüft und abgestimmt ist |
| Prüfungskosten | Als Einzelmandat günstiger, aber höheres Risiko, dass Unterlagen in der Schwebe bleiben | In der Summe höher, dafür geringeres Risiko und kürzere Schlussabrechnung |
| Geeignet für | Kleine Vorhaben unter zwei Jahren | Vorhaben der Gruppe A, Vorhaben nationaler Bedeutung, Vorhaben mit vielen Vergabepaketen, ODA-Vorhaben |
Die Gliederung folgt der VACPA-Musterarbeitsakte für Schlussabrechnungsberichte abgeschlossener Vorhaben (QĐ 314-2016/QĐ-VACPA). Die Nummerierung ist die Aktengliederung, nicht die Arbeitsreihenfolge.
Mandatsannahme und Beurteilung des Auftragsrisikos · Verständnis des Vorhabens und seines internen Kontrollsystems · vorläufige Analyse des Schlussabrechnungsberichts · Festlegung der Wesentlichkeit und des Stichprobenverfahrens · Gesamtprüfungsplan.
Abgleich der rechtlichen Unterlagen mit den Anforderungen · Prüfung der Genehmigungszuständigkeit · Beurteilung der Einhaltung des Investitions- und Bauablaufs, des Auswahlverfahrens und des Vertragsschlusses.
Prüfung von Beständen und Bewegungen je Quelle · Abstimmung des ausgezahlten Kapitals zwischen Vorhabenträger und auszahlender Stelle · Prüfung von Zu- und Abgängen sowie ihrer Verbuchung.
Abgleich mit dem genehmigten Entschädigungsplan · Prüfung bis zur Entschädigungsentscheidung der zuständigen Stelle · Auszahlungsübersicht · Zahlungsbelege und Empfangsbestätigungen.
Abgleich der A–B-Abrechnung mit dem Schlussabrechnungsbericht · Prüfung von Mengen und Einheitspreisen entsprechend der tatsächlichen Form des Vertragspreises · Abgleich von Abnahmeprotokollen und Qualitätsunterlagen · Prüfung der Abrechnung von Änderungen.
Abgleich der Vertragsabrechnung · Prüfung von Verzeichnis, Typ, Herkunft, Qualität und Konfiguration der Geräte gegen Kostenberechnung und Vertrag · Prüfung der Abrechnung von Änderungen.
Zusammenführung von Zugang, Abgang und Bestand · Prüfung des Zugangs nach Menge, Herkunfts- und Qualitätsnachweisen sowie Einheitspreisen · Prüfung der Abgänge zur Montage an die einzelnen Auftragnehmer.
Abgleich mit der genehmigten Gesamtkostenberechnung · Prüfung der vom Vorhabenträger selbst erbrachten Kosten einschließlich Beschaffung und Personalkosten der Projektleitung · Prüfung der von Beratenden erbrachten Kosten.
Zwei Gruppen: Schäden aus höherer Gewalt, die herausgenommen werden dürfen, und Kosten, die keinen Vermögenswert schaffen. Art und Höhe des Schadens sind gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle zu prüfen, ebenso deren Zuständigkeit.
Zusammenführung lang- und kurzfristiger Vermögenswerte · Grundsatz der Verteilung von Gemeinkosten · Gliederung nach Finanzierungsquelle und Nutzer · Übertragungsentscheidungen und Übergabeprotokolle · Restwert der eigenen Vermögenswerte der Projektleitung.
Prüfung der Salden je Auftragnehmer · Saldenbestätigung durch von der Prüferin oder dem Prüfer gesteuerte Anfragen · Prüfung von Kassen- und Bankbeständen · Prüfung von Zugang, Abgang und Bestand überzähligen Materials und Geräts.
Durchsicht der Einhaltung des Investitions- und Baurechts · Einhaltung der Rechnungslegungs- und Abrechnungsvorgaben · sowie Umsetzung der Feststellungen von Inspektionen und des Staatlichen Rechnungshofs.
Zusammenführung der Ergebnisse und Prüfung der Abstimmung · Zusammenführung der Korrekturvorschläge · Auflistung nicht einvernehmlicher Punkte · Vollständigkeitserklärung des Vorhabenträgers · Protokoll der Schlussbesprechung · Durchsicht auf jeder Stufe · Freigabe zur Erteilung.
Beide laufen über denselben Zahlenbestand. Stimmen sie nicht, wird der Bericht nicht erteilt.
Gesamtes Investitionskapital (4000) ≈ Gesamte zur Abrechnung vorgelegte Investitionskosten (5000)
Eine Differenz bedeutet: entweder ist Kapital nicht erfasst, oder eine Kostenposition hat keine Quelle hinter sich.
Investitionskosten (5000) − nicht dem Anlagewert zuzurechnen (6000) − überzähliges Material und Gerät (8200) = Wert der entstandenen Vermögenswerte (7000)
Das ist die letzte Abstimmung vor der Erteilung. Auch eine Differenz von einem Dong ist nachzuverfolgen.
Unterlagen zu erstellen und anschließend die selbst erstellten Unterlagen zu prüfen zerstört die Unabhängigkeit. Das ist ein Verbot; keine Schutzmaßnahme heilt es.
Die Prüferin oder der Prüfer weist darauf hin, was fehlt; erstellen und unterzeichnen muss der Vorhabenträger. Tut man es für ihn, verwischt die Verantwortungsgrenze.
Fehlen Nachweise, sagen wir das und benennen die Auswirkung, statt eine Zahl herzuleiten, damit der Bericht vollständig aussieht.
Nach Nghị định 193/2026/NĐ-CP, Artikel 20, in Kraft seit dem 1. Juli 2026. Geben Sie den Prüfungsgegenstand ein, und das Honorar erscheint.
Diese Sätze sind gegenüber Nghị định 254/2025/NĐ-CP Artikel 45 unverändert — wir haben jede Zahl abgeglichen. Die neue Verordnung nummeriert den Artikel lediglich um.
| Wert (Milliarden VND) | ≤ 5 | 10 | 50 | 100 | 500 | 1.000 | ≥ 10.000 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Unabhängige Prüfung (%) | 0,96 | 0,645 | 0,45 | 0,345 | 0,195 | 0,129 | 0,069 |
| Nachprüfung (%) | 0,57 | 0,39 | 0,285 | 0,225 | 0,135 | 0,09 | 0,048 |
Ein Wert zwischen zwei Schwellen wird nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a linear interpoliert: Ki = Kb − (Kb − Ka) × (Gi − Gb) ÷ (Ga − Gb). Der Rechner oben tut dies bereits.
Erstens — es handelt sich um einen Höchstbetrag, nicht um den Preis, den Sie zahlen müssen. Ein Angebotspreis kann darunter liegen und liegt es im Wettbewerb meist auch.
Zweitens — das Mindesthonorar der Prüfung beträgt 1 Million VND zuzüglich Steuer; die Mindestgebühr der Nachprüfung 500 Tausend VND.
Drittens — auf das Prüfungshonorar wird Umsatzsteuer erhoben, auf die Nachprüfungsgebühr nicht.
Viertens — dieser Betrag ist eine Grundlage zur Schätzung eines Auftrags. Das Honorar im konkreten Mandat hängt zusätzlich vom Umfang der Unterlagen, der Zahl der Vergabepakete, dem Ort und der verfügbaren Zeit ab.
Der Satz gilt für den Prüfungsgegenstand des Vorhabens insgesamt, nicht für die Summe der Abschnitte. Die Aufteilung in Abschnitte ist eine Frage der Organisation, kein Weg, das Honorar zu vervielfachen.
In der Praxis liegen die Gesamtkosten eines baubegleitenden Mandats über dem Satz für ein einmaliges Mandat, weil die Arbeit tatsächlich größer ist — mehr Ortstermine, mehr Arbeitsstunden. Diese Differenz wird im Vertrag vereinbart und bedarf der Zustimmung der zuständigen Stelle.
Ob nach Fertigstellung oder baubegleitend geprüft wird, hängt von Größe, Dauer und Zahl der Vergabepakete ab. Schildern Sie uns die Einzelheiten über die Seite Beratung, und wir sagen Ihnen unsere Einschätzung zum Vorgehen und zum voraussichtlichen Arbeitsumfang.